LG Würzburg, vom 19.07.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 61 O 16/19
Pflichten des Gutachters bei einer Sanierungsbegutachtung nach IDW S6 - StandardHaftung des Gutachters wegen unterbliebenen Hinweises auf die InsolvenzantragspflichtSchutzwirkung des mit einer GmbH geschlossenen Vertrages zugunsten deren GeschäftsführersZulässigkeit der formularmäßigen Haftungsfreizeichnung auf grobe Fahrlässigkeit nebst höhenmäßiger Beschränkung der Haftung
OLG Bamberg, Urteil vom 31.07.2023 - Aktenzeichen 2 U 38/22
DRsp Nr. 2023/10223
Pflichten des Gutachters bei einer Sanierungsbegutachtung nach IDW S6 - StandardHaftung des Gutachters wegen unterbliebenen Hinweises auf die InsolvenzantragspflichtSchutzwirkung des mit einer GmbH geschlossenen Vertrages zugunsten deren GeschäftsführersZulässigkeit der formularmäßigen Haftungsfreizeichnung auf grobe Fahrlässigkeit nebst höhenmäßiger Beschränkung der Haftung
1. Im Rahmen einer Sanierungsbegutachtung nach IDW S6 - Standard gehört es zu den Kernanforderungen an den Gutachter, in einer Form auf eine eingetretene Zahlungsunfähigkeit hinzuweisen, die geeignet ist, die verantwortlichen Personen zur Einleitung der insolvenzrechtlich erforderlichen (Eil-)Maßnahmen anzuhalten.2. Ein Verweis des Gutachters auf die Nichterbringung von Rechts- und Steuerberaterleistungen, weil der beauftragte Gutachter weder Rechtsanwalt noch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ist, befreit diesen nicht von den zur Erfüllung der Pflichten nach IDW S6 zu treffenden Feststellungen zur Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.3. Der Geschäftsführer kommt aufgrund § 64 Abs. 1GmbHG a.F. mit der Frage der Insolvenzreife der GmbH in gleicher Weise in Berührung wie die GmbH als Auftraggeber selbst, weshalb der Begutachtungsvertrag nach IDW S6 - Standard Schutzwirkung zugunsten des Geschäftsführers entfaltet.
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