Die Berufung der Klägerin gegen das am 26.01.2017 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum (Az.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
A.
Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Schadensersatz aufgrund mangelhafter Planungsleistung in Anspruch.
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