Die Beteiligten streiten darum, ob eine später mit der Klägerin verschmolzene Gesellschaft ihre Pflichten als Inhaberin eines Zolllagers verletzt, insbesondere eingelagerte Waren der zollamtlichen Überwachung entzogen hat.
Die Klägerin ist aufgrund Verschmelzungsvertrages vom ...1996 Rechtsnachfolgerin der T GmbH geworden (Heft 2 Bl. 62 ff).
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