1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichtes Dresden vom 28.07.2017 -
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreites
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Gegenstandswert des Berufungsverfahrens wird auf 6.712,84 EUR festgesetzt.
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