OLG Köln - Urteil vom 08.05.2008
8 U 4/08
Normen:
BGB § 280 Abs. 1; BGB § 675;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 13.12.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 621/06

Pflichten des Steuerberaters nach Erlass eines Steuerbescheides zur Nachfrage hinsichtlich eines Auftrags bei unbekanntem Wohnsitz des Mandanten

OLG Köln, Urteil vom 08.05.2008 - Aktenzeichen 8 U 4/08

DRsp Nr. 2008/23920

Pflichten des Steuerberaters nach Erlass eines Steuerbescheides zur Nachfrage hinsichtlich eines Auftrags bei unbekanntem Wohnsitz des Mandanten

Auch aus einer umfassend erteilten Vollmacht eines Steuerberaters folgt kein unbedingter Auftrag, nach Erlass eines Steuerbescheides Rechtsmittel einzulegen, wenn er den Mandanten nicht erreichen kann.

Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 13.12.2007 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 2 O 621/06 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 280 Abs. 1; BGB § 675;

Gründe:

I.