OLG Köln - Urteil vom 12.04.2017
16 U 94/15
Normen:
BGB § 611; BGB § 675; BGB § 280 Abs. 1;
Fundstellen:
DStR 2017, 2511
DStRE 2018, 700
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 21.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 540/13

Pflichten eines Steuerberaters bei Veräußerung des Unternehmens eines Mandanten

OLG Köln, Urteil vom 12.04.2017 - Aktenzeichen 16 U 94/15

DRsp Nr. 2017/8996

Pflichten eines Steuerberaters bei Veräußerung des Unternehmens eines Mandanten

1. Ist für einen Steuerberater ohne Weiteres erkennbar, dass die geplante Veräußerung seines Unternehmens in steuerlicher Hinsicht zwingend einer umfassenden Gestaltungsberatung bedarf, so ist er, soweit er hiermit bislang nicht beauftragt ist, verpflichtet, den Mandanten auf diesen Umstand hinzuweisen. Insbesondere ist der Steuerberater verpflichtet, den Mandanten auf eine außerhalb seines Auftrags liegende steuerliche Fehlentscheidung hinzuweisen, wenn sie für einen durchschnittlichen Berater auf den ersten Blick ersichtlich ist oder er die Sach- und Rechtslage positiv kennt.