I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Alleinerbe seiner am 6. Oktober 1986 verstorbenen Mutter (M), die niederländische Staatsangehörige war. M hatte dem Kläger in den Jahren 1972, 1980 und 1986 inländische Grundstücke und 1979 ein Grundstück in Österreich geschenkt. Das zuständige Finanzamt besteuerte zunächst nur die Schenkung aus dem Jahr 1980 und den Erbfall.
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