Die Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung, welche durch das Beschwerdevorbringen nicht ausgeräumt werden, als unbegründet verworfen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet (§ 66 Abs. 8 GKG).
Ergänzend merkt der Senat im Hinblick auf das Beschwerdevorbringen an:
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|