I. Die Revisionsbeklagte ist infolge mehrerer Verschmelzungen Rechtsnachfolgerin der D-GmbH. Sie führt den Rechtsstreit, in dem ursprünglich die D-GmbH Klägerin und Revisionsbeklagte war, in dieser Eigenschaft fort.
Die D-GmbH, eine Holdinggesellschaft, hatte mit Vertrag vom 20. November 1986 insgesamt 90 v.H. des Stammkapitals einer anderen GmbH (A-GmbH) erworben. Durch Beschluss vom 23. Dezember 1986 erhielt sie von der A-GmbH eine Vorabausschüttung in Höhe von 6,5 Mio. DM zzgl. anrechenbarer Körperschaftsteuer in Höhe von 3 656 250 DM (= 9/16). Die steuerrechtliche Behandlung dieser Ausschüttung ist zwischen den Beteiligten unstreitig.
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