Pilot; Ausbildung; Seminarkosten; Bestandskraft; Verlustfeststellung - Verlustfeststellung bei bestandskräftigen Bescheiden
FG Hessen, Urteil vom 28.03.2006 - Aktenzeichen 2 K 1009/05
DRsp Nr. 2006/20735
Pilot; Ausbildung; Seminarkosten; Bestandskraft; Verlustfeststellung - Verlustfeststellung bei bestandskräftigen Bescheiden
1. Ein Antrag auf Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages ist nach Bestandskraft eines Bescheides nur zulässig, wenn eine Änderungsvorschrift eingreift.2. Eine zwischenzeitlich eingetretene Änderung der Rechtsprechung berechtigt nicht zur Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs bei einem bestandskräftigen Bescheid.