BFH - Beschluss vom 06.02.2006
XI S 1/06 (PKH)
Normen:
FGO § 56 § 115 Abs. 2 § 142 ; ZPO § 114 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 1113

PKH - Nichtzulassungsbeschwerde

BFH, Beschluss vom 06.02.2006 - Aktenzeichen XI S 1/06 (PKH)

DRsp Nr. 2006/7936

PKH - Nichtzulassungsbeschwerde

Der Erfolgsaussicht der vom Ast. beabsichtigten Nichtzulassungsbeschwerde steht nicht entgegen, dass die Frist für deren Einlegung bereits abgelaufen ist. Insoweit kann gemäß § 46 Abs. 1 FGO unter bestimmten weiteren Voraussetzungen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn ein Beteiligter infolge Mittellosigkeit nicht in der Lage ist, das Rechtsmittel fristgerecht durch einen postulationsfähigen Vertreter einlegen zu lassen.

Normenkette:

FGO § 56 § 115 Abs. 2 § 142 ; ZPO § 114 ;

Gründe:

I. Der Antragsteller ist Historiker. Er beantragte, dass der Verlust aus selbständiger Arbeit nicht mit seinen positiven Einkünften ausgeglichen werden dürfe, sondern verlusterhöhend in dem Verlustfeststellungsbescheid zum 31. Dezember 2003 zu erfassen sei. Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab. Mit Schreiben vom 2. Januar 2006 machte der Antragsteller geltend, dass er wegen privater Verpflichtungen nicht in der Lage sei, den "Beschwerdeweg zu finanzieren".

II. Der Senat hat das Schreiben als Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) für eine auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde ausgelegt. Der Antrag kann jedoch keinen Erfolg haben.