I. Der Antragsteller ist Historiker. Er beantragte, dass der Verlust aus selbständiger Arbeit nicht mit seinen positiven Einkünften ausgeglichen werden dürfe, sondern verlusterhöhend in dem Verlustfeststellungsbescheid zum 31. Dezember 2003 zu erfassen sei. Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab. Mit Schreiben vom 2. Januar 2006 machte der Antragsteller geltend, dass er wegen privater Verpflichtungen nicht in der Lage sei, den "Beschwerdeweg zu finanzieren".
II. Der Senat hat das Schreiben als Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) für eine auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde ausgelegt. Der Antrag kann jedoch keinen Erfolg haben.
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