I. Der verstorbene Vater des 1991 geborenen Antragstellers bezog bis einschließlich Februar 2001 Kindergeld für seinen Sohn. Nachdem der Beklagte und Revisionskläger (die Familienkasse) erfahren hatte, dass der Kindesvater bereits ab September 1995 von der Kindesmutter getrennt war und der Antragsteller seitdem im Haushalt der Mutter lebte, hob die Familienkasse die Kindergeldfestsetzung mit Bescheid vom 25. Juli 2003 für den Zeitraum Januar 1996 bis Februar 2001 auf und forderte das Kindergeld von dem Antragsteller und den weiteren Erben der Erbengemeinschaft nach dem verstorbenem Vater --den Revisionsbeklagten zu 1, 3 und 4-- zurück.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|