I. Der Kläger, Beschwerdeführer und Antragsteller (Kläger) war bis November 1994 Kommanditist der mit Vertrag vom 27. September 1991 gegründeten und am 30. Januar 1992 in das Handelsregister beim Amtsgericht A eingetragenen X-GmbH & Co. KG (künftig: KG).
Die KG gab bei der Registeranmeldung als Zeitpunkt des Geschäftsbeginns den der Eintragung in das Handelsregister an. Ebenso verfuhr sie bei der Gewerbeanmeldung. Dementsprechend gab sie erstmals für das Kalenderjahr 1992 eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellungserklärung ab.
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