I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) betreibt vor dem Finanzgericht (FG) ein Klageverfahren wegen der Einkommensteuerbescheide und der Gewerbesteuermessbescheide 1997 bis 1999 sowie wegen steuerlicher Nebenleistungen. Über diese Klage hat das FG bisher nicht entschieden. Die Antragstellerin beantragte die Vollziehung der genannten Bescheide auszusetzen und ihr für die vorgenannten Verfahren jeweils Prozesskostenhilfe (PKH) zu bewilligen. Der Aufforderung des Berichterstatters des FG, die Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei PKH (§ 117 Abs. 2 der Zivilprozessordnung -- ZPO -- i.V.m. § 142 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) zu ergänzen und die entsprechenden Belege einzureichen, kam die durch einen Steuerbevollmächtigten vertretene Antragstellerin in dem PKH-Verfahren nicht nach.
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