BFH - Beschluss vom 30.03.2006
VII S 7/06 (PKH)
Normen:
AO § 251 Abs. 1 § 284 ; FGO § 115 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 1489

PKH; Anforderung des Vermögensverzeichnisses und der eidesstattlichen Versicherung

BFH, Beschluss vom 30.03.2006 - Aktenzeichen VII S 7/06 (PKH)

DRsp Nr. 2006/18907

PKH; Anforderung des Vermögensverzeichnisses und der eidesstattlichen Versicherung

1. Zu den Anforderungen an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe.2. Das FG ist nicht gehalten, den Rechtsstreit über die Aufforderung zur Abgabe des Vermögensverzeichnisses und der eidesstattlichen Versicherung bis zur Entscheidung über den Antrag auf Berichtigung des zu Grunde liegenden ESt-Bescheides auszusetzen. Denn die ESt-Festsetzung, aus der sich die Abgabenrückstände ergeben, ist ein VA, aus dem vollstreckt werden kann, soweit nicht die Vollziehung ausgesetzt ist.

Normenkette:

AO § 251 Abs. 1 § 284 ; FGO § 115 Abs. 2 ;

Gründe: