BFH, Beschluß vom 21.01.2000 - Aktenzeichen VIII S 7/99
DRsp Nr. 2001/13313
PKH-Antrag; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
1. Ein Beteiligter, der nicht über ausreichende Mittel zur Übernahme der Prozesskosten verfügt, hat zwar grds. Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist, wenn er sein PKH-Gesuch bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eingereicht hat und über dieses Gesuch erst nach Ablauf dieser Frist entschieden wird.
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