BFH, Beschluss vom 12.07.2002 - Aktenzeichen II S 6/01
DRsp Nr. 2002/18522
PKH; beabsichtigte NZB
1. Der Vertretungszwang nach § 62 aFGO gilt für PKH-Anträge nicht.2. Wird PKH für eine noch einzulegende NZB beantragt, fehlt es im beabsichtigten Verfahren über die Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision an den hinreichenden Erfolgsaussichten, wenn nicht damit zu rechnen ist, dass die NZB noch wirksam eingelegt werden kann.