BFH - Beschluß vom 06.10.1998
VII B 97/98
Normen:
FGO § 142 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 494

PKH, Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

BFH, Beschluß vom 06.10.1998 - Aktenzeichen VII B 97/98

DRsp Nr. 1999/874

PKH, Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

1. Einem Antrag auf PKH ist (unaufgefordert) eine Erklärung des Ast. über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem dafür nach § 117 Abs. 3 ZPO vorgeschriebenen Vordruck beizufügen. Diesen muss sich der Ast. grds. selbst beschaffen. 2. Die aufgrund des § 117 Abs. 3 ZPO ergangene Verordnung zur Einführung eines Vordrucks für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei PKH regelt abschließend die Voraussetzungen, unter denen sich ein PKH-Ast. über seine wirtschaftlichen Verhältnisse in vereinfachter Form erklären darf. Dass ein Ast. eine eidesstattliche Versicherung in einem Vollstreckungsverfahren abgegeben hat, ist dort nicht als Erleichterungsgrund aufgeführt, ebenso wenig, dass seine Verhältnisse gerichtsbekannt sind. Beides macht eine vollständige Erklärung daher nicht entbehrlich.

Normenkette:

FGO § 142 ;

Gründe: