I. Die Klägerin, Beschwerdeführerin und Antragstellerin (Klägerin) ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Nach Abweisung einer Klage gegen den Umsatzsteuerbescheid 2003 hat die Klägerin Nichtzulassungsbeschwerde erhoben und beantragt, ihr hierfür (Az. V B 73/07) sowie für ihren Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (Az. V S 20/07) Prozesskostenhilfe (PKH) zu gewähren. Zur Begründung hat sie ausgeführt, die Klägerin "mithin die sie vertretenden Gesellschafter" seien aufgrund ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse nicht in der Lage, die Verfahrenskosten zu tragen. Auf die in der Vorinstanz eingereichten Erklärungen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschafter werde Bezug genommen, da sich an den Verhältnissen nichts geändert habe. Wegen der Erfolgsaussichten wird die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde wiederholt.
II. Der Antrag wird abgelehnt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|