I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) ist ein eingetragener Verein. Sein satzungsmäßiger Zweck ist "die Förderung des Wohlfahrtswesens durch den Zusammenschluss von Rentnern, Arbeitslosen, Sozialhilfeempfängern und Schwerbehinderten insbesondere ... Herkunft, die als Minderheiten aufgrund ihrer sozialen Situation und der sprachlichen Probleme besonders benachteiligt sind und daher der Hilfe bei der Wahrnehmung ihrer sozialen und ökonomischen Rechte und Betreuung in schwierigen Lebenssituationen in besonderem Maße bedürfen".
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