BFH, Beschluss vom 01.04.2003 - Aktenzeichen VII S 25/02 (PKH)
DRsp Nr. 2003/8681
PKH für NZB
Ist ein PKH-Antrag mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg abzulehnen, kann offen bleiben, ob überhaupt oder unter welchen Umständen die formgebundene Erklärung nach § 117 Abs. 4ZPO durch eine Kopie des anlässlich der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vor dem Gerichtsvollzieher nach § 807ZPO vorgelegten Vermögensverzeichnisses, ggf. i.V.m. dem Bewilligungsbescheids des Arbeitsamts über die Gewährung von Arbeitslosengeld, ersetzt werden kann.