BFH - Beschluss vom 01.04.2003
VII S 25/02 (PKH)
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 § 142 Abs. 1 ; ZPO §§ 114 117 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 1077

PKH für NZB

BFH, Beschluss vom 01.04.2003 - Aktenzeichen VII S 25/02 (PKH)

DRsp Nr. 2003/8681

PKH für NZB

Ist ein PKH-Antrag mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg abzulehnen, kann offen bleiben, ob überhaupt oder unter welchen Umständen die formgebundene Erklärung nach § 117 Abs. 4 ZPO durch eine Kopie des anlässlich der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vor dem Gerichtsvollzieher nach § 807 ZPO vorgelegten Vermögensverzeichnisses, ggf. i.V.m. dem Bewilligungsbescheids des Arbeitsamts über die Gewährung von Arbeitslosengeld, ersetzt werden kann.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 § 142 Abs. 1 ; ZPO §§ 114 117 ;

Gründe: