I. Die Klägerin und Antragstellerin (Antragstellerin) ist eine promovierte Diplombiologin mit deutscher Staatsangehörigkeit. Zur Durchführung von Forschungsarbeiten im Rahmen ihrer Dissertation und anschließender Projektarbeiten für einen gemeinnützigen Verein hielt sie sich seit dem Jahr 1996 überwiegend in E (Ausland) auf, wo auch ihre beiden Kinder geboren wurden. Sie ist in der Wohnung ihrer Eltern in S (Inland) polizeilich gemeldet.
Ihren Antrag vom 7. November 2001 auf Kindergeld für ihre im Dezember 1999 und im April 2001 geborenen Töchter A und L lehnte die Beklagte und Beschwerdegegnerin (Familienkasse) ab.
Einspruch und Klage blieben ohne Erfolg. Das Finanzgericht (FG) ließ die Revision nicht zu.
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