BFH - Beschluss vom 30.01.2006
X S 24/05 (PKH)
Normen:
FGO § 56 § 142 ; ZPO § 114 § 117 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 807

PKH für NZB

BFH, Beschluss vom 30.01.2006 - Aktenzeichen X S 24/05 (PKH)

DRsp Nr. 2006/6581

PKH für NZB

1. Zu den Voraussetzungen der Bewilligung von PKH.2. Wird die Nichtzulassungsbeschwerde nicht innerhalb der Monatsfrist des § 116 Abs. 2 Satz 1 FGO durch eine postulationsfähige Person erhoben, kann einem Beteiligten, der wegen Mittellosigkeit nicht in der Lage ist, ein Rechtsmittel, das dem Vertretungszwang unterliegt, wirksam zu erheben, u. U. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden.3. Das erfordert indes, dass der Rechtsmittelführers innerhalb der Rechtsmittelfrist alles zumutbare übernimmt, alle Voraussetzungen für die Bewilligung der PKH zur Einlegung des Rechtsmittels zu schaffen. Dazu gehört auch die Vorlage der "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse".

Normenkette:

FGO § 56 § 142 ; ZPO § 114 § 117 ;

Gründe:

I. Der Kläger und Antragsteller (Antragsteller) ist verheiratet und wird für das Streitjahr (2003) mit seiner Ehefrau zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Ehefrau hat im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt.