I. Für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG), in dem die Revision nicht zugelassen worden ist, beantragte der Kläger, Beschwerdeführer und Antragsteller (Antragsteller) am vorletzten Tag der Rechtsmittelfrist persönlich zur Niederschrift beim Bundesfinanzhof (BFH) Prozesskostenhilfe (PKH). Eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse legte er nicht vor. Der Geschäftsstellenbeamte händigte ihm die auszufüllenden Formblätter aus und riet dem Antragsteller unter Hinweis auf die strengen Anforderungen an eine selbst beantragte PKH, noch eine zur Vertretung vor dem BFH berechtigte Person zu beauftragen, für ihn Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen und PKH zu beantragen.
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