In dem Hauptsacheverfahren wegen Einkommensteuer, Gewerbesteuermeßbetrags und Umsatzsteuer 1992 hat das Finanzgericht (FG) die Klage abgewiesen, ohne die Revision zuzulassen. Das Urteil vom 8. Dezember 1998 ist dem Antragsteller am 24. Dezember 1998 zugestellt worden.
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