BFH - Beschluß vom 08.08.2000
V S 9/00
Normen:
FGO §§ 142, 56, 116, 115 Abs. 2 ; ZPO § 114 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 61

PKH für NZB; Wirksame Ausschlussfrist und grundsätzliche Bedeutung

BFH, Beschluß vom 08.08.2000 - Aktenzeichen V S 9/00

DRsp Nr. 2000/9635

PKH für NZB; Wirksame Ausschlussfrist und grundsätzliche Bedeutung

1. Ein mittelloser Beteiligter erhält PKH, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. 2. Nach Bewilligung von PKH besteht die Möglichkeit zu einer wirksamen Einlegung des Rechtsmittels auch noch nach Ablauf der Rechtsmittelfrist. Das setzt voraus, dass dem Rechtsmittelführer wegen Mittellosigkeit Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt wurde. Um das zu erreichen, muss der Rechtsmittelführer alles in seinen Kräften Stehende und ihm Zumutbare tun, um seinerseits die zu einer rechtzeitigen Rechtsmitteleinlegung im Wege stehenden Hindernisse zu beseitigen. 3. Dazu erhört, dass der mittellose Beteiligte die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision erkennbar macht. 4. Die Frage, ob eine Ausschlussfrist wirksam nur dann gesetzt ist, wenn deren Ablauf hinreichend bestimmt ist, hat keine grundsätzliche Bedeutung.

Normenkette:

FGO §§ 142, 56, 116, 115 Abs. 2 ; ZPO § 114 ;

Gründe: