Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) beantragt Prozesskostenhilfe (PKH) für eine Beschwerde, die sich gegen einen Beschluss richtet, durch den das Finanzgericht (FG) die Bewilligung von PKH für eine Klage betreffend die Einkommensteuerbescheide 1989 bis 1997 abgelehnt hat. In der Sache ist streitig, ob mehrere auf den Namen der Antragstellerin geführte Bankkonten in Luxemburg und Monaco sowie die diesen Konten gutgeschriebenen Zinsen der Antragstellerin oder einem von ihr nicht benannten Treugeber zuzurechnen sind.
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