Der Beklagte (das Finanzamt --FA--) wies Einsprüche des Antragstellers und Beschwerdeführers (Antragsteller) in Sachen Umsatzsteuer 1988 bis 1993 als unbegründet zurück. Die Einspruchsentscheidung vom 15. Dezember 1995 wurde dem Antragsteller laut Postzustellungsurkunde am 9. Januar 1996 durch Niederlegung zugestellt.
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