Streitig ist im Hauptverfahren, für das Prozesskostenhilfe (PKH) begehrt wird, ob der Erhöhungsbetrag, der auf die Berücksichtigung eines Zählkindes entfällt, zurückgefordert werden kann, wenn dem Kindergeldberechtigten der Wegfall der Kindergeldvoraussetzung beim mitgezählten Kind nicht bekannt war.
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