BFH - Beschluß vom 24.05.2000
VI B 251/99
Normen:
FGO § 142 ; ZPO § 114 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 1204

PKH; hinreichende Erfolgsaussicht

BFH, Beschluß vom 24.05.2000 - Aktenzeichen VI B 251/99

DRsp Nr. 2000/5999

PKH; hinreichende Erfolgsaussicht

Hinreichende Erfolgsaussichten für ein PKH-Gesuch können zu bejahen sein, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt und für den Erfolgseintritt bei summarischer Prüfung eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, bzw. wenn die Einwände des Ast. nicht von vornherein aussichtslos erscheinen.

Normenkette:

FGO § 142 ; ZPO § 114 ;

Gründe:

Streitig ist im Hauptverfahren, für das Prozesskostenhilfe (PKH) begehrt wird, ob der Erhöhungsbetrag, der auf die Berücksichtigung eines Zählkindes entfällt, zurückgefordert werden kann, wenn dem Kindergeldberechtigten der Wegfall der Kindergeldvoraussetzung beim mitgezählten Kind nicht bekannt war.