BFH - Beschluss vom 02.10.2002
XI S 4/02 (PKH)
Normen:
FGO § 142 Abs. 1 § 115 Abs. 2 § 56 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 194

PKH; NZB

BFH, Beschluss vom 02.10.2002 - Aktenzeichen XI S 4/02 (PKH)

DRsp Nr. 2003/1395

PKH; NZB

1. Der Erfolgsaussicht der vom Ast. beabsichtigten NZB steht nicht entgegen, dass die Frist für deren Einlegung bereits abgelaufen ist. Insoweit kann gem. § 56 Abs. 1 FGO unter bestimmten weiteren Voraussetzungen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt werden.2. Die beabsichtigte Rechtverfolgung (Einlegung einer NZB) ist nur erfolgversprechend, wenn die Zulassungsvoraussetzungen gem. § 115 Abs. 2 FGO (grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, Erforderlichkeit einer BFH-Entscheidung zur Fortbildung des Rechts oder Sicherung einer einheitlichen Rspr., Verfahrensmangel) vorliegen.

Normenkette:

FGO § 142 Abs. 1 § 115 Abs. 2 § 56 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Der Antragsteller war in den Jahren 1990 bis 1997 als Unternehmer tätig. Im September 1996 stellte er den Antrag auf Erlass von festgesetzter Einkommensteuer 1994; hilfsweise beantragte er Stundung. Der Beklagte (das Finanzamt --FA--) wies den Antrag zurück. Das Finanzgericht (FG) wies die Klage als unzulässig ab, da ein Vorverfahren nicht durchgeführt worden sei.