Der Antrag der Klägerin, ihr für das Revisionsverfahren, in dem sie Revisionsbeklagte ist, Prozesskostenhilfe (PKH) zu gewähren, wird abgelehnt.
In einem höheren Rechtszug ist zwar nicht zu prüfen, ob die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint, wenn --wie hier-- der Prozessgegner das Rechtsmittel eingelegt hat (§ 142 der Finanzgerichtsordnung -- FGO -- i.V.m. § 119 Satz 2 der Zivilprozessordnung -- ZPO --; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. März 1996 VIII S 1/96, BFH/NV 1996, 781, m.w.N.).
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|