BFH - Beschluss vom 21.06.2002
VII S 14/02 (PKH)
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 § 142 ; ZPO § 114 ;

PKH; unzulässiges Rechtsmittel wegen fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung

BFH, Beschluss vom 21.06.2002 - Aktenzeichen VII S 14/02 (PKH)

DRsp Nr. 2002/13491

PKH; unzulässiges Rechtsmittel wegen fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung

1. Eine unzutreffende Rechtsmittelbelehrung kann nicht dazu führen, dass das nach dem Gesetzeswortlaut unzulässige Rechtsmittel als zulässig zu behandeln wäre.2. Die Annahme hinreichender Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung eines Ast. kann nicht daran scheitern, dass er im Vertrauen auf die Richtigkeit der Rechtsmittelbelehrung die Gewährung von PKH für eine Revision begehrt hat.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 § 142 ; ZPO § 114 ;

Gründe: