I. Mit bestandskräftigem Bescheid vom ... hob das beklagte Arbeitsamt (Beklagter) gegenüber der Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) die Bewilligung des Kindergeldes für deren Tochter D betreffend den Zeitraum Februar bis Mai 1997 auf und forderte gleichzeitig die Rückzahlung in Höhe von X DM.
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