BFH, Beschluß vom 08.08.2000 - Aktenzeichen IX S 6/00
DRsp Nr. 2001/8917
PKH; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Beschwerdeführern ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch dann zu gewähren, wenn sie die Frist für die Einlegung der NZB zwar versäumen, ihren Antrag auf PKH aber innerhalb der Rechtsmittelfrist zusammen mit einer Erklärung i.S.d. § 117 Abs. 2 bis 4ZPO vorlegen.