Umstritten ist, ob der Kläger Aufwendungen, die er für die P erbracht hat, als Sonderausgaben für sog. Aufwandsspenden im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung des Kalenderjahres 1999 abziehen kann.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|