Von einer Unternehmereigenschaft des Gesellschafters, die ihn zum Vorsteuerabzug aus der Anschaffung des PKW berechtigt, kann nur ausgegangen werden, wenn eine entgeltliche Vereinbarung mit der Gesellschaft getroffen wird, nach der diese die alleinige Nutzungsberechtigung für den PKW hat. In diesem Fall ist eine Rücküberlassung an den Gesellschafter unschädlich.
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