BFH vom 09.06.1994
V R 108/93

PKW-Überlassung durch BGB-Gesellschaft

BFH, vom 09.06.1994 - Aktenzeichen V R 108/93

DRsp Nr. 1997/8533

PKW-Überlassung durch BGB -Gesellschaft

Vereinbart eine BGB -Gesellschaft mit einem Gesellschafter, daß seine Kosten für den beruflich genutzten PKW von der Gesellschaft erstattet werden, ist diese Vereinbarung lediglich als Regelung des Aufwendungsersatzanspruchs des Gesellschafters gemäß §§ 713, 670 BGB, nicht jedoch als Grundlage für die Ausführung entgeltlicher (Vermietungs-)Leistungen des Gesellschafters zu beurteilen.

Für die Praxis:

Von einer Unternehmereigenschaft des Gesellschafters, die ihn zum Vorsteuerabzug aus der Anschaffung des PKW berechtigt, kann nur ausgegangen werden, wenn eine entgeltliche Vereinbarung mit der Gesellschaft getroffen wird, nach der diese die alleinige Nutzungsberechtigung für den PKW hat. In diesem Fall ist eine Rücküberlassung an den Gesellschafter unschädlich.