FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 05.06.2002
2 K 2283/98
Normen:
GrEStG § 5 Abs. 2 ;

Planmäßige Verringerung der Beteiligung eines grundstückseinbringenden Gesamthänders; Grunderwerbsteuer

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 05.06.2002 - Aktenzeichen 2 K 2283/98

DRsp Nr. 2003/10426

Planmäßige Verringerung der Beteiligung eines grundstückseinbringenden Gesamthänders; Grunderwerbsteuer

Verkauft der zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Grundstückskaufvertrages zu 90 v.H. an einer Gesamthand beteiligte bisherige Alleineigentümer eines Grundstücks dieses an die Gesamthand und verringert er danach seine Beteiligung im sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Grundstückkaufvertrag auf 5 v.H., besteht die tatsächliche Vermutung, dass die Beteiligungsverrringerung auf einem bereits im Veräußerungszeitpunkt vorhandenen Plan beruhte.

Normenkette:

GrEStG § 5 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit eines Grunderwerbsteuerbescheides.

Mit notarieller Urkunde vom 7. Dezember 1992 hat die Klägerin mit der A. AG i.L. (A) einen Kaufvertrag über das Grundstück A. Straße 41, C., zu einem Kaufpreis von 7.000.000 DM geschlossen. Der Kaufpreis wurde bis zum 31. Mai 1994 zinsfrei gestundet.

An der zum 30. November 1992 gegründeten Klägerin war die A zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses zu 90% beteiligt. Dieses Beteiligungsverhältnis bestätigte die Klägerin noch in einem Schreiben vom 3. August 1993 an den Beklagten.