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2006
Sonstige
FG
FG Hamburg
FG Hamburg - Urteil vom 18.01.2006
VI 90/05
Normen:
AO
§
122
Abs.
2
Nr.
1
;
Postaufgabevermutung im Rahmen des § 122 Abs. 2 AO
FG Hamburg,
Urteil
vom 18.01.2006
- Aktenzeichen VI 90/05
DRsp Nr. 2006/11628
Postaufgabevermutung im Rahmen des §
122
Abs.
2
AO
Wie die Zugangsvermutung des §
122
Abs.
2
AO
kann auch das maschinelle Postaufgabedatum als tatsächlicher Absendetag nur durch ein substantiiertes Bestreiten in Zweifel gezogen werden.
Normenkette:
AO
§
122
Abs.
2
Nr.
1
;
Tatbestand:
Die Klägerin wendet sich gegen die Rechtmäßigkeit von Schätzungsbescheiden.
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