BFH - Beschluss vom 04.05.2006
VI S 5/06
Normen:
FGO § 62a ; ZPO § 44 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 1337

Postulationsfähigkeit - Richterablehnung

BFH, Beschluss vom 04.05.2006 - Aktenzeichen VI S 5/06

DRsp Nr. 2006/16064

Postulationsfähigkeit - Richterablehnung

Im Verfahren vor dem BFH besteht grundsätzlich Vertretungszwang. Dies gilt für die gesamte Dauer des Verfahrens und demnach auch für einen Antrag auf Richterablehnung.

Normenkette:

FGO § 62a ; ZPO § 44 ;

Gründe:

Mit Beschluss vom 15. März 2006 VI R ... hat der Senat die Revision der Kläger und Revisionskläger (Kläger) einstimmig gemäß § 126a der Finanzgerichtsordnung (FGO) als unbegründet zurückgewiesen. In den Gründen dieser Entscheidung hat der Senat einen --von den Klägern persönlich gestellten-- Antrag auf Richterablehnung wegen mangelnder Postulationsfähigkeit als unzulässig abgelehnt (vgl. § 62a FGO).