BFH, Beschluß vom 24.02.2000 - Aktenzeichen IV B 123/99
DRsp Nr. 2001/13297
Postulationsfähigkeit
Die Postulationsfähigkeit ist nicht nur für die Einlegung der Revision oder Beschwerde sondern auch für die Beschwerde gegen die Anordnung, einen Bevollmächtigten zu bestellen, erforderlich.