BFH - Beschluß vom 24.02.2000
IV B 123/99
Normen:
BFH EntlG Art. 1 Nr. 1;

Postulationsfähigkeit

BFH, Beschluß vom 24.02.2000 - Aktenzeichen IV B 123/99

DRsp Nr. 2001/13297

Postulationsfähigkeit

Die Postulationsfähigkeit ist nicht nur für die Einlegung der Revision oder Beschwerde sondern auch für die Beschwerde gegen die Anordnung, einen Bevollmächtigten zu bestellen, erforderlich.

Normenkette:

BFH EntlG Art. 1 Nr. 1;