Der Antrag der Klägerin, die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 21. Oktober 2009 zuzulassen, wird verworfen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 14,30 Euro festgesetzt.
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist als unzulässig zu verwerfen. Die Klägerin hat innerhalb der Frist des §
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