Präferenzieller Ursprung gesinterter Rundstäbe aus Kunststoff beim Zoll nach dem Abkommen zwischen der EU und der Schweiz
FG Hamburg, Urteil vom 07.04.2016 - Aktenzeichen 4 K 226/14
DRsp Nr. 2016/11863
Präferenzieller Ursprung gesinterter Rundstäbe aus Kunststoff beim Zoll nach dem Abkommen zwischen der EU und der Schweiz
Gesinterte Rundstäbe aus Kunststoff, die nach dem Sintern entgratet und abgelängt werden, sind keine "anderen Erzeugnisse, weiter bearbeitet als nur mit Oberflächenbearbeitung" im Sinne der Ursprungsregeln für Waren der HS-Positionen 3916 bis 3912.
Normenkette:
ZK Art. 12 Abs. 1; ZK Art. 27;
Tatbestand
Die Beteiligten streiten um den präferenziellen Ursprung gesinterter Rundstäbe aus Kunststoff.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.