KG - Beschluss vom 05.01.2012
25 W 44/11
Normen:
FamFG § 391 Abs. 2;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Charlottenburg, vom 24.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 82 HRB 107310 B

Präklusion von Einwendungen im Verfahren der Festsetzung eines Zwangsgeldes; Adressat für die Niederlegung des Geschäftsführeramts

KG, Beschluss vom 05.01.2012 - Aktenzeichen 25 W 44/11

DRsp Nr. 2012/2486

Präklusion von Einwendungen im Verfahren der Festsetzung eines Zwangsgeldes; Adressat für die Niederlegung des Geschäftsführeramts

1. Ein Beschwerdeführer ist gemäß § 391 Abs. 2 FamFG im Rechtsmittelverfahren mit Einwendungen ausgeschlossen, die er nicht mit einem fristgemäßen Einspruch gegen die Androhung des Zwangsgeldes vorgetragen hat. 2. Die Niederlegung der Geschäftsführerstellung hat gegenüber dem zuständigen Bestellungsorgan zu erfolgen.

Die Beschwerde wird nach einem Wert von 1.000,00 € zurückgewiesen.

Normenkette:

FamFG § 391 Abs. 2;

Gründe:

A. Der Beteiligte zu 2. wurde durch Gesellschafterbeschluss vom 30. Oktober 2007 zum Geschäftsführer der Beteiligten zu 1. bestellt. Mit - bestandskräftigem - Beschluss vom 03. September 2010 hat das Amtsgericht Charlottenburg die Anmeldung der Abberufung der Geschäftsführer #### G## und ### S### sowie die Bestellung von Dr. ###### S### zum neuen Geschäftsführer zurückgewiesen.