I. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) erkannte im Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr 1997 verschiedene von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) geltend gemachte Aufwendungen nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bzw. als Betriebsausgaben bei den gewerblichen Einkünften des Klägers an. Zudem war er der Auffassung, dass der Anerkennung des Mietverhältnisses mit der Mutter der Klägerin die Grundsätze über Verträge unter nahen Angehörigen entgegenstünden.
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