FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 07.05.2008
5 K 287/07
Normen:
EStG § 4 Abs. 2 Satz 1 ; EStG § 5 Abs. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1273

Prämienfähigkeit von landwirtschaftlichen Flächen - Voraussetzungen für ein immaterielles Wirtschaftsgut

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.05.2008 - Aktenzeichen 5 K 287/07

DRsp Nr. 2008/12333

"Prämienfähigkeit" von landwirtschaftlichen Flächen - Voraussetzungen für ein immaterielles Wirtschaftsgut

1. Bei der Prämienberechtigung nach der Kulturpflanzen-Ausgleichs-Verordnung i.d.F. der 10. Änderungsverordnung vom 27. November 1995 ("Ackerprämienberechtigung") und nach der Flächenzahlungs-Verordnung vom 6. Januar 2000 ("Ackerquote") handelt es sich um dasselbe immaterielle Wirtschaftsgut. 2. Hat der Stpfl. nach der Kulturpflanzen-Ausgleichs-Verordnung i.d.F. der 10. Änderungsverordnung vom 27. November 1995 prämienberechtigte Flächen erworben und das immaterielle Wirtschaftsgut "Ackerprämienberechtigung" bisher nicht aktiviert, kann er die fehlende Aktivierung in der ersten noch "offenen" Anfangsbilanz nachholen. Für den anzusetzenden Wert ist es unerheblich, ob in dem Grundstückskaufvertrag für die Prämienberechtigung ein gesonderter Kaufpreis ausgewiesen worden ist. 3. Der Stpfl. kann die "Ackerprämienberechtigung" im Wirtschaftsjahr 2004/2005 gewinnmindernd ausbuchen.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 2 Satz 1 ; EStG § 5 Abs. 2 ;

Tatbestand: