I.
Streitig ist die Steuerbarkeit eines Preisnachlasses.
Die Kläger (Kl) sind Ehegatten und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kl erzielt als Lizenzfußballspieler Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im Streitjahr 1999 war er in der Zeit vom Januar bis Juni 1999 beim ... e.V. beschäftigt und in der Zeit vom Juli bis Dezember 1999 beim ... e.V.
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