Streitig ist, ob Gewinne aus Wertpapiergeschäften mit dem Verlust aus der Veräußerung eines privaten PKW ausgeglichen werden können.
Die Kläger werden im Streitjahr zur Einkommensteuer (ESt.) zusammenveranlagt. Die Klägerin erwarb im August 1999 einen PKW Honda Accord zum Preis von 16.900 DM und veräußerte das Fahrzeug im April 2000 wieder für nur noch 5.500 DM zusammen mit einer Neuwagenbestellung. Auf die Kaufverträge wird Bezug genommen. Die Kläger erzielten außerdem einen steuerpflichtigen Einnahmenüberschuss aus dem An- und Verkauf von Aktien von 3.245 DM.
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