BFH - Beschluß vom 11.03.2002
XI B 54/01
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 1024

Private Nutzung betrieblicher Kfz

BFH, Beschluß vom 11.03.2002 - Aktenzeichen XI B 54/01

DRsp Nr. 2002/7394

Private Nutzung betrieblicher Kfz

Es ist keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, ob die Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 EStG (Ansatz der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz für jeden Kalendermonat mit 1 v. H. des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung) verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt. Die Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig (Anschluss an BFH-Urt. v. 24.02.2000 - III R 59/98, BStBl II 2000, 273).

Gründe:

1. Die Zulässigkeit der Beschwerde bestimmt sich gemäß Art. 4 des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1757, BStBl I 2000, 1567) nach den vom 1. Januar 2001 an geltenden Vorschriften, wenn die Entscheidung nach dem 1. Januar 2001 verkündet oder von Amts wegen anstelle einer Verkündung zugestellt wurde; danach ist insoweit das geänderte Recht anzuwenden.