Die Kläger wenden sich gegen den Umfang der Besteuerung des Nutzungsvorteils aus der privaten Nutzung eines Firmenwagens.
Die Kläger sind Ehegatten, die zur Einkommensteuer zusammen veranlagt werden. Der Kläger erzielte als Syndikusanwalt Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit.
Er durfte im Streitjahr einen Firmenwagen seines Arbeitgebers auch für private Zwecke nutzen. Der Nutzungsvorteil wurde von seinem Arbeitgeber in jedem Kalendermonat mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Sonderausstattung und einschließlich der Umsatzsteuer angesetzt. Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erhöhte der Arbeitgeber den Wert um 0,03 % des Listenpreises für jeden Entfernungskilometer.
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