FG Niedersachsen - Urteil vom 17.01.2008
10 K 103/07
Normen:
GG Art. 2 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; EStG § 10 Nr. 6 ;
Fundstellen:
AuA 2008, 363

Private Steuerberatungskosten - Abschaffung der Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten verfassungsgemäß

FG Niedersachsen, Urteil vom 17.01.2008 - Aktenzeichen 10 K 103/07

DRsp Nr. 2008/17763

Private Steuerberatungskosten - Abschaffung der Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten verfassungsgemäß

1. Die Abschaffung der Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten ist nicht verfassungswidrig. 2. Allein der Umstand, dass die Komplexität des Steuerrechts Stpfl. u. U. dazu zwingt, Steuerberatungsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen, die zu privaten Steuerberatungskosten führen, reicht nicht aus, derartige Kosten als pflichtbestimmte Zwangsaufwendungen oder unvermeidbare Privatausgaben zu qualifizieren, welche aufgrund des subjektiven Nettoprinzips zwingend zum Sonderausgabenabzug zuzulassen sind.

Normenkette:

GG Art. 2 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; EStG § 10 Nr. 6 ;

Tatbestand:

Streitig ist der Abzug von Steuerberatungskosten in 2006 für die Erstellung einer Einkommensteuererklärung für 2005 nach dem zum 1.1.2006 durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 22.12.2005 (BGBl. I 2005, 3682; BStBl. I 2006, 79) aufgehobenen § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG.