Streitig ist der Abzug von Steuerberatungskosten in 2006 für die Erstellung einer Einkommensteuererklärung für 2005 nach dem zum 1.1.2006 durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 22.12.2005 (BGBl. I 2005, 3682; BStBl. I 2006, 79) aufgehobenen § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG.
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